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WALLBOX 11 ODER 22 KWDIE ANMELDUNG ERKLÄRT
Viele Wallbox-Anfragen drehen sich um dieselbe Frage: Reicht eine 11-kW-Wallbox, oder muss es die 22-kW-Variante sein? Und was bedeutet das für die Anmeldung beim Netzbetreiber? Dieser Text erklärt den Unterschied zwischen Anmelde- und Genehmigungspflicht und zeigt, welche drei Faktoren in Ihrem Fall tatsächlich den Ausschlag geben.
Die Antwort in aller Kürze
Für die meisten Haushalte reicht eine 11-kW-Wallbox aus: Sie lädt ein Elektroauto in wenigen Stunden voll und ist beim Netzbetreiber lediglich anmeldepflichtig. Eine 22-kW-Wallbox lädt zwar schneller, ist aber zusätzlich genehmigungspflichtig – der Netzbetreiber muss der Inbetriebnahme vorher zustimmen. Wird eine 22-kW-Box technisch auf 11 kW gedrosselt, bleibt es in aller Regel bei der einfachen Anmeldung. Welche Variante zu Ihrem Haus passt, hängt vom Hausanschluss, dem Fahrzeug und der tatsächlichen Nutzung ab.
Drei Faktoren, die die Wahl wirklich bestimmen
Nicht die reine Wunschleistung entscheidet, sondern was Anschluss, Fahrzeug und Alltag tatsächlich hergeben. Reicht die Kapazität des vorhandenen Zählerschranks nicht aus, steht ohnehin zuerst dessen Erneuerung an.
Kapazität des Hausanschlusses
Ein Hausanschluss stellt nur eine bestimmte Gesamtleistung zur Verfügung. Ist bereits viel davon durch Herd, Wärmepumpe oder andere große Verbraucher belegt, bleibt oft kein Spielraum für die höhere 22-kW-Variante – in Altbauten im Kessel, deren Anschluss häufig noch für weniger gleichzeitige Verbraucher ausgelegt ist, macht sich das besonders bemerkbar.
Ladeleistung des Fahrzeugs
Nicht jedes Elektroauto kann die volle Leistung einer 22-kW-Wallbox überhaupt nutzen: Viele Modelle sind beim eingebauten Ladegerät technisch begrenzt. Erst ein Fahrzeug mit entsprechend leistungsfähigem Ladegerät zieht daraus einen echten Vorteil.
Tatsächliche Nutzung
Wer über Nacht oder während der Arbeitszeit ohnehin mehrere Stunden am Stellplatz steht, braucht selten die volle Ladeleistung. Erst bei kurzen Standzeiten oder hohem täglichem Fahrbedarf macht der Zeitgewinn von 22 kW einen spürbaren Unterschied.
Anmeldepflicht oder zusätzlich Genehmigungspflicht
Der Leistungswert entscheidet, welche Hürde beim Netzbetreiber tatsächlich zu nehmen ist. Wird ohnehin eine Zählerschrank-Erneuerung fällig, lohnt sich vorab ein Blick in den Ratgeber Alter Zählerschrank vor der Wallbox.
11 kW – Anmeldung genügt
- Meldung an den Netzbetreiber nach §19 NAV in Verbindung mit VDE-AR-N 4100
- Betrifft praktisch jede fest montierte Wallbox mit mehr als 3,7 kW
- Der eingetragene Fachbetrieb übernimmt die Meldung üblicherweise für Sie
22 kW – zusätzlich Genehmigung nötig
- Der Netzbetreiber muss der Inbetriebnahme zusätzlich zustimmen
- Ohne diese Zustimmung darf die volle Leistung nicht dauerhaft ans Netz
- Eine auf 11 kW gedrosselte 22-kW-Box bleibt meist bei der einfachen Anmeldung
So läuft die Anmeldung in der Praxis ab
Vier Schritte, unabhängig davon, ob am Ende 11 oder 22 kW installiert werden. Wer zugleich eine Photovoltaik-Anlage plant, findet ergänzende Hinweise im Ratgeber Überspannungsschutz – Pflicht oder sinnvoll?.
Bedarf einschätzen
Der Fachbetrieb prüft Hausanschluss, Fahrzeug und Nutzung und empfiehlt eine passende Leistung.
Anmeldung einreichen
Ab mehr als 3,7 kW meldet der eingetragene Fachbetrieb die Ladeeinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber an.
Bei über 11 kW: Zustimmung abwarten
Erst mit der Zustimmung des Netzbetreibers darf eine ungedrosselte 22-kW-Wallbox mit voller Leistung laufen.
Installation und Inbetriebnahme
Leitung, die passende Absicherung mit FI-Schutz vom Typ A EV oder Typ B sowie die Montage übernimmt die Elektrofachkraft, danach erfolgt die sichere Inbetriebnahme.
Warum Anschluss und Anmeldung nicht in Eigenregie gehen
Vier Gründe, die dafür sprechen, diesen Schritt einem Fachbetrieb zu überlassen.
- Der Anschluss der Wallbox ist eine Arbeit an der Festinstallation – nach NAV §13 darf sie ausschließlich eine Elektrofachkraft ausführen, kein Laie.
- Anmeldung und Genehmigung beim Netzbetreiber setzen einen im Installateurverzeichnis eingetragenen Betrieb voraus – eine private Anmeldung wird in aller Regel nicht anerkannt.
- Nur eine Fachkraft kann verlässlich einschätzen, wie viel Reserve der vorhandene Hausanschluss und Zählerschrank tatsächlich noch bieten.
- Ein eigenmächtiger Anschluss ohne Anmeldung gefährdet nicht nur die Sicherheit, sondern auch Ihren Versicherungsschutz.
Unsicher, ob 11 oder 22 kW zu Ihrem Haus passen?
Nennen Sie uns am Telefon kurz Ihr Fahrzeug, den ungefähren Zustand Ihres Zählerschranks und wie Sie das Auto nutzen – wir ordnen kostenlos und unverbindlich ein, welche Leistung sinnvoll ist und was die Anmeldung in Ihrem Fall bedeutet. Zur eigentlichen Installation finden Sie mehr auf unserer Seite zur Wallbox, für den eigenen Stadtbezirk auch auf den eigenen Seiten für Degerloch und Möhringen; wie wir grundsätzlich mit der Kostenfrage umgehen, erklärt die Seite Preise.

Wallbox planen und die Anmeldung gleich mit erledigen lassen?
Rufen Sie an und schildern Sie kurz Fahrzeug und Hausanschluss – wir sagen Ihnen ehrlich, ob 11 oder 22 kW sinnvoll sind, und übernehmen die Anmeldung beim Netzbetreiber.