- Start
- FAQ
Elektriker Stuttgart – Fragen aus dem Kessel und von der Halbhöhe
Ob Wohnung im Talkessel, Haus an der Halbhöhe oder Zählerschrank im Hangkeller: Vor dem ersten Termin klären sich fast immer dieselben drei Fragen – wer zuständig ist, was Sie selbst anfassen dürfen und was am Ende ansteht. Hier beantworten wir sie ohne Fachjargon und ohne eine Zahl ins Blaue.
- Wer bei einem Stromausfall zuständig ist – Netzbetreiber oder wir
- Was Sie an Ihrer eigenen Anlage selbst anfassen dürfen
- Wie wir die Kostenfrage klären, ohne eine Zahl auf die Seite zu schreiben
Rufen Sie an, wir ordnen Ihr Anliegen ein.
Was Anruferinnen und Anrufer aus Stuttgart wirklich wissen wollen
Sieben Themen, die vor dem Anruf am häufigsten im Kopf sind – von der Netzstörung bis zur Mietwohnung.
Bei uns ist plötzlich der Strom weg – ist das schon ein Fall für Sie?
Zuerst lohnt sich ein Blick nach draußen: Sind auch Nachbarn oder der ganze Straßenzug ohne Strom, handelt es sich meist um eine Störung im Netz – zuständig ist dann die Störungsnummer Ihres Netzbetreibers oder die bundesweite 115, nicht der Hauselektriker. Bleibt nur Ihre Wohnung oder Ihr Haus im Talkessel oder an der Halbhöhe dunkel, liegt der Fehler in der Hausinstallation, und genau dafür sind wir da. Den Ablauf für diesen Fall erklären wir auf unserer Seite zum Stromausfall; wirkt die Lage akut, führt der schnellste Weg über unseren Notdienst.
Darf ich eine Steckdose selbst anschließen oder eine ausgelöste Sicherung selbst wechseln?
Bei der Festinstallation – Verteiler, Dosen, Schalter, fest angeschlossene Geräte – lautet die Antwort klar nein. Solche Arbeiten sind nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV §13) und DIN VDE 0100 einer Elektrofachkraft bzw. einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Betrieb vorbehalten. Es geht dabei nicht um Formalie, sondern um Lebensgefahr, Brandrisiko und den Verlust des Versicherungsschutzes bei Laienarbeit an der Anlage – gerade in den dichten Gründerzeitwohnungen der inneren Bezirke, wo Klemmstellen und Zuleitungen oft schon einiges an Betriebsjahren hinter sich haben. Was Sie selbst dürfen: prüfen, ob ein Schutzschalter ausgelöst hat, und ihn einmalig, gefahrlos wieder einschalten. Details zu einzelnen Fällen finden Sie auf unserer Seite zu Steckdosen und Schaltern sowie bei Herd- und Kochfeldanschluss. Warum gerade der Herdanschluss selbst mit Erfahrung kein Laienjob ist, erklärt außerdem unser Ratgeber Herd anschließen – warum nicht selbst?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen „FI“ und der „Sicherung“?
Beides sitzt im gleichen Verteiler, schützt aber Unterschiedliches. Der Leitungsschutzschalter – umgangssprachlich „Sicherung“ – schützt die Leitung vor Überlast und Kurzschluss. Der Fehlerstrom-Schutzschalter, fachlich RCD, im Alltag „FI“, schützt Personen und löst bei einem Fehlerstrom gegen Erde aus. Löst der FI wiederholt ohne erkennbaren Grund aus, deutet das auf Feuchtigkeit, ein alterndes Gerät oder eine alternde Isolierung hin – ein Thema, das uns in Souterrainwohnungen an der Halbhöhe oder in Kellergeschossen nahe am Neckar öfter begegnet als anderswo. Dann ist das ein Fall für die Fachkraft, nicht für wiederholtes Hochschalten. Mehr dazu, inklusive Nachrüstpflicht, auf unserer Seite zu FI-Schalter und Sicherung.
Wie läuft ein Termin bei Ihnen ab, vom Anruf bis zur Behebung?
Am Telefon schildern Sie, was genau nicht funktioniert, und wir fragen gezielt nach: Stockwerk, Zugang, Lage der Anlage – gerade an der Halbhöhe oder im Hangkeller macht das den Unterschied. Danach prüfen wir vor Ort den Verteiler, grenzen den betroffenen Stromkreis ein, messen und setzen instand oder nehmen sicher wieder in Betrieb. Bei größeren Vorhaben stimmen wir Umfang und weiteres Vorgehen vorab ab, statt einfach loszulegen. Einen Überblick über alle Arbeiten, die auf diesem Weg anfallen können, gibt unsere Leistungsübersicht.
Was kostet eine Störungssuche oder ein normaler Termin?
Eine feste Zahl können wir hier ehrlich nicht nennen – zu unterschiedlich sind Zugang, Alter der Anlage, Tiefe der Fehlersuche und benötigtes Material von Fall zu Fall, gerade zwischen Altbau im Kessel und Neubau auf den Fildern. Was Ihr Anliegen konkret braucht, klären wir kostenlos und unverbindlich am Telefon, bevor irgendetwas beauftragt wird. Warum eine pauschale Zahl auf der Seite selten ehrlich wäre, erklären wir ausführlicher auf unserer Seite zu den Kostenfaktoren.
Muss ich meine Elektroanlage regelmäßig prüfen lassen?
Für private Wohngebäude gibt es keine generelle gesetzliche Prüfpflicht. Als grobe Orientierung empfiehlt sich dennoch eine Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) bzw. DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) etwa alle vier Jahre, bei Verkauf, Vermietung oder nach einer Sanierung eher früher – gerade beim hohen Mietwohnungsanteil in den inneren Bezirken lohnt sich das vor jedem Mieterwechsel. Für Gewerbebetriebe gilt das anders: Dort schreibt die DGUV Vorschrift 3 dem Arbeitgeber wiederkehrende Prüfungen vor, mit Fristen zwischen einem halben und vier Jahren je nach Gefährdungsbeurteilung – ein Thema, das uns im Gewerbeumfeld von Feuerbach, Zuffenhausen und Untertürkheim regelmäßig begegnet. Details zu Ablauf und Protokoll finden Sie bei unserer Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100-600 / 0105-100.
Ich wohne zur Miete – wer kümmert sich bei einem Elektroproblem, ich oder die Vermieterin?
Für die feste Elektroinstallation im Haus ist in aller Regel die Vermieterin, der Vermieter oder die Hausverwaltung zuständig – melden Sie das Problem also zuerst dort. Besteht akute Gefahr, etwa Brandgeruch oder eine warme Steckdose, zählt trotzdem zuerst die Sicherheit: Rufen Sie uns direkt an, die Frage der Kostenübernahme klärt sich danach. Solche Fälle erleben wir besonders oft in Vierteln mit dichtem, altem Mietwohnungsbestand wie Stuttgart-West mit seinem hohen Mietwohnungsanteil, wo viele Leitungen und Verteiler noch aus der Gründerzeit stammen.
Brandgeruch, Funken oder Wasser an der Anlage?
Schalten Sie den betroffenen Stromkreis oder den Hauptschalter stromlos, berühren Sie nichts und schalten Sie nichts wieder ein. Bei sichtbarem Feuer oder Rauch rufen Sie zuerst die Feuerwehr unter 112, danach uns. Steht Wasser an der Anlage: Bereich nicht betreten, Abstand halten, Stromkreis von uns abschalten lassen.
Ihre Frage stand nicht dabei?
Nicht jede Situation lässt sich in einer FAQ abbilden – ob Souterrain-Zählerschrank, Altbau-Steigleitung oder ein Gewerbeobjekt in Feuerbach. Schildern Sie uns Ihr Anliegen am Telefon: kostenlos und unverbindlich eingeordnet, mit ehrlicher Aussage zum nächsten Schritt. Ein Formular gibt es dafür bewusst nicht. Ausführlichere Hintergründe zu einzelnen Themen bündelt außerdem unser Ratgeber. Wie wir dabei grundsätzlich arbeiten, beschreibt die Seite Über uns. Rechtliche Angaben zum Betrieb und zur Verarbeitung Ihrer Daten bei einem Anruf finden Sie im Impressum und in der Datenschutzerklärung, Hinweise zur barrierefreien Nutzung dieser Website in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
Vertiefende Seiten zu einzelnen Themen und Stadtteilen
Jede Antwort oben führt zu einer Seite, die das Thema ausführlicher behandelt – Leistungen ebenso wie die Lage in einzelnen Stadtteilen.
Stromausfall
Zuständigkeit klären und Fehlersuche in der Hausinstallation, ohne Zeitversprechen.
Mehr erfahrenFI-Schalter & Sicherung
Unterschied FI und LS, Nachrüstpflicht und Austausch defekter Schutzorgane im Detail.
Mehr erfahrenElektroprüfung
Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100-600 / 0105-100 für Eigentümer, Vermieter und Gewerbe.
Mehr erfahrenZählerschrank & Verteiler
Wann ein alter Kasten im Hangkeller an seine Grenzen kommt und was eine Erneuerung umfasst.
Mehr erfahrenElektriker Stuttgart-West
Eines der größten zusammenhängenden Altbaugebiete Deutschlands, mit entsprechend altem Leitungsbestand.
Mehr erfahrenElektriker Degerloch
Villenbestand und Steilhang zum Kessel: Zugang und Zufahrt entscheiden hier oft den Ablauf.
Mehr erfahren
Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie einfach an.
Kostenlos, unverbindlich und ohne Umweg über ein Formular – wir hören zu und sagen Ihnen, was als Nächstes sinnvoll ist.