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Elektroprüfung Stuttgart
Ob Altbauwohnung im Talkessel, Einfamilienhaus in Halbhöhenlage oder Wohnhaus in Weinberglage in Untertürkheim: Wie sicher eine Elektroanlage wirklich ist, zeigt keine Vermutung, sondern eine Prüfung nach DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100 mit Messwerten und Protokoll.
- Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung nach DIN VDE 0100-600 / 0105-100
- Prüfprotokoll als Nachweis für Kauf, Vermietung oder Versicherung
- Gewerblich: Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3

Anlass und Umfang der Prüfung besprechen wir am Telefon.
Wann eine Elektroprüfung sinnvoll ist
Eine Elektroprüfung ist kein Alarmsignal, sondern ein Nachweis. Vor dem Kauf einer Wohnung oder eines Hauses zeigt sie, in welchem Zustand die Anlage tatsächlich ist – nützlich für Käufer wie für den Notartermin. Beim Verkauf legen Sie den Zustand offen dar, statt ihn nur zu behaupten. Vor einer Sanierung im Altbau liefert sie die Bestandsaufnahme, danach dient sie als Abnahme der neuen Installation.
Bei Vermietung und Mieterwechsel dokumentiert die Prüfung den Zustand vor der Übergabe – hilfreich bei Rückfragen von Mietern oder der Versicherung. Ein Versicherer kann den Nachweis auch nach einem Schadenfall verlangen. Gewerblich sind Arbeitgeber ohnehin zur wiederkehrenden Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 verpflichtet; die Prüffrist legt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung fest, nicht ein pauschaler Kalender.
Was die Prüfung umfasst
Die Elektroprüfung stellt den Zustand fest und dokumentiert ihn. Werden dabei Mängel entdeckt – etwa ein veralteter Zählerschrank ohne Reserveplätze oder ein fehlender FI-Schutz –, ist deren Beseitigung ein eigener, separat vereinbarter Auftrag.
Sichtprüfung
Zugängliche Leitungen, Dosen und der Verteiler werden auf sichtbare Mängel und Schäden untersucht.
Messungen
Messwerte nach DIN VDE 0100-600 (Erstprüfung) bzw. DIN VDE 0105-100 (Wiederholungsprüfung) werden aufgenommen.
Funktionsprüfung
Schutzeinrichtungen wie der FI/RCD werden auf ihr korrektes Auslöseverhalten geprüft.
Protokoll
Sie erhalten ein Prüfprotokoll mit Messwerten und Befund – als Nachweis für Käufer, Vermieter oder Versicherung.
Keine Pflicht für Privathaushalte – aber ein sinnvoller Nachweis
Für privat genutzte Wohnungen und Häuser gibt es keine generelle gesetzliche Pflicht zur Elektroprüfung. Verpflichtend ist die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 nur für Arbeitgeber, für ortsfeste Anlagen und ortsveränderliche Betriebsmittel im gewerblichen Betrieb. Privat ist die Prüfung freiwillig – und trotzdem oft der einzige objektive Nachweis, den Käufer, Vermieter oder Versicherer akzeptieren.
So läuft die Elektroprüfung ab
Fünf Schritte von der Terminabsprache bis zum Protokoll in Ihrer Hand.
Termin und Vorabklärung
Am Telefon klären wir Anlass, ungefähre Größe der Anlage und den Zugang vor Ort.
Bestandsaufnahme
Vor Ort erfassen wir Baujahr, Umfang der Anlage und die Lage von Verteiler und Zählerschrank.
Sicht-, Mess- und Funktionsprüfung
Leitungen, Verteiler und Schutzeinrichtungen werden nach DIN VDE 0100-600 bzw. 0105-100 geprüft und gemessen.
Bewertung der Befunde
Gefundene Mängel ordnen wir ein und schätzen ihre Dringlichkeit ehrlich ein.
Protokoll und Empfehlung
Sie erhalten das Prüfprotokoll und eine Einschätzung zum weiteren Vorgehen.
Prüfumfang vorab am Telefon klären
Wie umfangreich die Prüfung ausfällt, hängt vom Anlass, der Größe der Anlage, ihrem Alter und dem Zugang zu Verteiler und Stromkreisen ab – in Hanglage auch vom Weg dorthin. Das klären wir kostenlos und unverbindlich am Telefon, bevor ein Termin steht. Was Sie dabei zur Kostenfrage erwartet, erklären wir auch auf der Seite zu unserer Preisgestaltung.
Worauf Sie sich verlassen können
Ausgeführt als Fachbetrieb
Die Prüfung übernimmt eine Elektrofachkraft unseres Fachbetriebs.
Normbezug DIN VDE 0100-600 / 0105-100
Anlagenprüfung nach den einschlägigen Normen für Erst- und Wiederholungsprüfung.
Geräteprüfung nach DIN VDE 0701/0702
Ortsveränderliche Betriebsmittel werden technisch getrennt von der Anlage geprüft.
Dokumentierte Messwerte
Jede Messung wird festgehalten – nachvollziehbar für Sie, Käufer oder Versicherung.

Wo eine Elektroprüfung besonders gefragt ist
In den dichten inneren Bezirken wechseln Mieter häufiger als anderswo – wer hier vermietet, hat mit einer aktuellen Prüfung einen Nachweis zur Hand, der bei der Übergabe oder im Streitfall zählt. Dazu kommt der Gewerbebestand: rund um den Bosch-Standort in Feuerbach, auf dem Uni-Campus und in den Büroparks in Vaihingen sowie im Werksumfeld von Untertürkheim ist die wiederkehrende Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ohnehin Pflicht des Arbeitgebers.
- Dichter Altbaubestand in Stuttgart-West mit hoher Fluktuation bei Mietwohnungen
- Gewerbeflächen und Institute in Feuerbach, Vaihingen und Untertürkheim
- Ein Prüfprotokoll, das Käufer, Mieter und Versicherer gleichermaßen akzeptieren
- Vertiefende Beispiele zur wiederkehrenden Prüfpflicht finden Sie für Vaihingen und Feuerbach
Elektroprüfung in Stuttgart – kurz erklärt
Wie oft sollte eine Elektroprüfung stattfinden?
Wird bei der Prüfung auch der Zählerschrank angesehen?
Wer verlangt eine Elektroprüfung?
Was steht im Prüfprotokoll?
Zählt die Prüfung auch für eine Mietwohnung?
Elektroprüfung für Kauf, Vermietung oder Betrieb geplant?
Rufen Sie an und schildern Sie Objekt und Anlass – wir legen gemeinsam den passenden Prüfumfang fest, ohne Umweg über ein Formular.